Wir möchten Ihnen hier die Mietbedingungen für Dat Landhuus bekannt geben. Die Mietbedingungen stellen im Wesentlichen eine Hausordnung dar und beschreiben den Ablauf der Buchung und der Bezahlung. Mit der Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen an.
Zusatzleistungen
Bettwäsche und Handtücher können zu folgenden Preisen hinzugebucht werden. Die Preise gelten pro Person und Aufenthalt.
Bettwäsche: 12,- Euro
Handtücher: 8,- Euro
Buchung
Für eine Buchung benötigen wir von Ihnen Ihren Vornamen, Namen sowie Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit der Bankverbindung.
Bezahlung
Spätestens 14 Tage nach Abschluss der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises zu leisten.
Die Bezahlung des Restbetrages sollte 30 Tage vor Ankunft unaufgefordert per Überweisung erfolgen. Schecks, Kredit- und Girokarten können wir nicht akzeptieren. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag am Landhuus, Loiter Straße 3, 24888 Steinfeld.
Stornierung
Es ist generell möglich, die Buchung zu stornieren. Staffelung für die Stornierungsgebühren: Bis 30 Tage vor der Anreise: 0% des Reisepreises. Ab 30 Tage bis zur Anreise 50% des Mietpreises. Ab 14 Tage bis zur Anreise 100 % des Mietpreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Vorzeitige Abreise
Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
Preisminderung
Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel im Landhuus sind uns sofort mitzuteilen. Der Gast gewährt und eine Frist von 36 Stunden zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.
An- und Abreise
Um Dat Landhuus für die nächsten Gäste vorzubereiten, möchten wir Sie bitten, Dat Landhuus bis 10.00 Uhr zu verlassen. Die Anreise ist ab 17.00 Uhr möglich. An Tagen, an denen wir keinen Gästewechsel haben, können die An- bzw. Abreise auch individuell abgesprochen werden. Bitte rufen Sie uns etwa einen Tag vor Ihrer Anreise noch einmal an, um die Schlüsselübergabe zu besprechen.
Parken
Zum Ferienhaus gehören zwei überdachte Parkplätze. Diese sind ausgewiesen. Sollten noch mehr Parkplätze benötiget werden, wenden Sie sich bitte an uns.
Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
Nichtraucher
Dat Landhuus ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die bereitgestellten Aschenbecher.
Ruhezeiten
Auch wenn unsere Nachbarn etwas weiter weg wohnen, möchten wir Sie bitten, zu den öffentlichen Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen.
Haftung
Der Mieter und seine Begleitpersonen haften in vollen Umfang für verursachte Schäden am Inventar im Landhuus. Eventuelle Schäden müssen uns sofort mitgeteilt werden.
Internetnutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängender Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Kerzen und offenes Feuer
Wegen der erhöhten Brandgefahr in Reetdachhäusern möchten wir Sie bitten auf Kerzen und offenes Feuer (Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, etc.) zu verzichten.
Für die Nutzung des Kaminofens ist Folgendes zu beachten: Die Tür muss stets geschlossen sein. Eventuell herausfallende Glut beim Nachlegen des Holzes ist mit dem bereitstehenden Ofenbesteck ordnungsgemäß zu beseitigen.
Grillen und Lagerfeuer sind nur in den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt und soweit zu begrenzen, dass Funkenflug vermieden wird. Hierbei ist auch die Windrichtung zu beachten.
Wir weisen darauf hin, dass bei Zuwiderhandeln der Versicherungsschutz erlöscht und Sie in voller Höhe für eventuelle Schäden aufkommen müssen.
Spielgeräte
Die Nutzung der Spielgeräte im Garten (Sandkasten, Trampolin) geschieht auf eigene Gefahr. Insbesondere bei der Nutzung des Trampolins ist zu beachten, dass es sich um ein Spielgerät für Kinder handelt und das zulässige Gesamtgewicht von 100 kg nicht überschritten werden darf.
Hausrecht
Unter bestimmten Umständen (zur Unfallvermeidung/Rohrbruch/Feuer etc.) kann es notwendig sein, dass wir Dat Landhuus ohne Wissen des Gastes betreten müssen.